Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung Glückauf ist verbindlich geschlossen, wenn die durchgeführte Buchung vom Vermieter bestätigt wurde und die Mietbestätigung dem Mieter per Email zugegangen ist. Die Ferienwohnung Glückauf wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Es wird nicht an Jugendgruppen und Monteure vermietet. Das Mindestmietalter beträgt 21 Jahre, die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben, dazu gehört das Spülen und Einräumen des Geschirrs, das Abziehen der Betten und das Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer in die entsprechenden Behältnisse auf dem Garagenhof. Am Anreisetag übergebene Schlüssel sind zurückzugeben. Für verloren gegangene Schlüssel wird eine Gebühr von je 20 € in Rechnung gestellt.
Bezahlung
Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt per Rechnung im Voraus.
Endreinigung
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, sollte der Mieter die Wohnung jedoch nicht wie oben beschrieben besenrein übergeben, wird nachträglich eine Gebühr von 30 € für einen erhöhten Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
Kinder
Kinder bis einschließlich 3 Jahre reisen kostenlos mit.
Bitte geben Sie dies bei der Buchung in dem entsprechenden Feld an, der zu zahlende Betrag wird in der Rechnung berücksichtigt.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Aufhebung des Mietvertrages
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%, Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%, Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit: 75%, danach und bei Nichterscheinen 100 %.
Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Bei der Ferienwohnung Glückauf handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung.
Verstößt der Mieter gegen das Rauchverbot (dazu gehört auch das Rauchen am offenen Fenster), trägt dieser die Kosten für das Grundreinigen der Wohnung (Gardinen, Teppiche, Mobiliar bis zum Neuanstrich der Wände). Die Kosten dafür werden dem Mieter je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei der Wohnungsübergabe erhält der Mieter einen Türcode, um während seines Aufenthaltes die Haus- und Wohnungstür öffnen zu können. Dieser Code darf nicht an Dritte weiter gegeben werden. Hält der Mieter sich nicht daran, haftet er für die möglicherweise entstehenden Folgeschäden, wenn sich Dritte unberechtigterweise mit dem durch den Mieter veräußerten Türcode Zutritt verschaffen.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Mitbringen und Betreiben von elektrischen Geräten (z.B. Heizlüfter) ist in der Wohnung nicht gestattet.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Davon ausgenommen ist der kostenfreie Internetzugang über WLAN, Störungen und eine damit verbundene Nichterreichbarkeit stellen keinen Grund für Schadensersatzansprüche dar. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung des Mieters ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Haustiere sind nicht gestattet.
Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 20:00 Uhr bis 9:00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.